Prävention sexualisierter Gewalt
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Versicherungen

Wenn Menschen zusammenkommen, laufen auch mal Dinge schief. Etwas geht zu Bruch, ein Auto bekommt beim Ausparken auf dem Parkplatz vor der Kirche einen Kratzer oder jemand verletzt sich bei einer Ferienaktion.

Für solche Fälle sind sowohl die Jugendverbände im BDKJ als auch das Bistum Speyer versichert, sodass bspw. Ehrenamtliche das Geschirr, das beim Ausräumen der Spülmaschine kaputt gegangen ist, nicht selbst zahlen müssen.

Wer in welchem Fall für welchen Schaden versichert ist, hängt immer von der Art der Veranstaltung, der Funktion, in der jemand dort war und auch von der Örtlichkeit ab. Bevor ihr als Jugendgruppe eine Aktion oder Ferienfreizeit plant, solltet ihr einmal checken, welche Versicherungen es „automatisch“ gibt und welche ihr zusätzlich abschließen müsst.

Eine gute Adresse für Informationen und auch zum Abschluss für Versicherungen für Freizeiten und andere Aktionen ist das Jugendhaus Düsseldorf.

BDKJ bzw. Verbandsgruppen

Die Verbände im BDKJ sind über den BDKJ beim Jugendhaus Düsseldorf mit folgenden Versicherungen ausgestattet:

  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • Rechtschutzversicherung

Die Versicherungen gelten für alle Gruppenstunden, Freizeiten und Schulungen für alle BDKJ Mitglieder. Fahren Teilnehmende mit auf eine Freizeit, die nicht Mitglied in einem der Verbände sind, müsst ihr für diese eine extra Versicherung abschließen (z. B. die Ferien- und Freizeitversicherung).

Bei Pfarreiveranstaltungen

Bei eintägigen Veranstaltungen in der Pfarrei ohne Übernachtung sind alle Teilnehmenden übers Bistum haftpflicht- und unfallversichert.

Das gilt aber nicht, wenn eine Gruppe irgendwo übernachtet. Dann braucht es eine zusätzliche Versicherung (siehe oben).