Finanzen & Zuschüsse
Auf dieser Seite findest Du Informationen zu:
- Zuschüsse
- Spenden & Sponsoring
- Infos zur Umsatzsteuer
- eigenes Konto für Jugendgruppen
Zuschüsse
Jugendarbeit ist wichtig für unsere Gesellschaft und unsere Kirche. Politische, religiöse und soziale Bildung finden in Gruppenstunden, auf Freizeiten und Schulungen statt. Und auch wenn Veranstaltungen meist ehrenamtlich geplant und durchgeführt werden, kostet all das Geld.
Das ist sowohl dem Staat auf all seinen Ebenen als auch dem Bistum Speyer bewusst und darum gibt es für viele Bereiche der Kinder- und Jugendarbeit Zuschüsse und Fördergelder.
Da wir in einem bürokratischen System leben, müssen diese Zuschüsse und Fördergelder für Veranstaltungen extra beantragt werden und jede Förderung hat ihre eigenen Verfahren und Voraussetzungen.
Hier findest du die wichtigsten Zuschussmittelgeber*innen für die Jugendarbeit im Bistum Speyer:
Zuschussgeber*in | Zuschüsse in den Bereichen | Links |
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Kirchlicher Jugendplan (KJP) | Religiöse Bildung Schulungen Ehrenamtlicher Modellmaßnahmen & Großveranstaltungen | KJP-Richtlinien Voranmeldung für Zuschüsse aus dem KJP Teilnehmendenliste für Zuschüsse aus dem KJP Antragsformular für Zuschüsse aus dem KJP |
Landesjugendring Rheinland-Pfalz | Soziale Bildung/ Freizeitmaßnahmen Politische Bildung Schulung Ehrenamtlicher Medienpädagogik | Zuschussrichtlinien und Antragsformulare Rheinland-Pfalz |
Kreis Germersheim | Soziale Bildung Schulung von Jugendgruppenleitungen Förderung von Materialien für die Gruppenarbeit uvm. | Richtlinien zur Förderung Antragsformular oder anfordern über die Jugendzentrale Landau |
Kreis Südliche Weinstraße | Soziale Bildung/ Freizeitmaßnahmen Politische Bildung Schulung Ehrenamtlicher Jugendleiterausbildung | Richtlinien zur Förderung Antragsformular oder anfordern über die Jugendzentrale Landau |
Stadt Landau | Freizeitmaßnahmen Seminare Jugendgruppenleiterlehrgänge Zuschüsse für Ausstattungen uvm. | Richtlinien zur Förderung Antragsformular oder anfordern über die Jugendzentrale Landau |
Oftmals ist eine Förderung bei mehreren Zuschussgeber*innen möglich.
Für neue und innovative Ideen gibt es immer wieder Wettbewerbe und Ausschreibungen, bei denen es Fördergelder zu gewinnen gibt:
Ausschreibende Stelle | Name des Wettbewerbs/ Preises | Link |
---|---|---|
Landesregierung Rheinland-Pfalz | Jugendengagementwettbewerb | https://wir-tun-was.rlp.de |
Spenden und Sponsoring
Spenden und Sponsoring sind zwei weitere Möglichkeiten für Jugendgruppen an Geld für Projekte und Veranstaltungen zu kommen. Für beides gibt es aber Regeln, die eingehalten werden müssen.
Spenden sind Geld- (oder Sach-)zuwendungen, für die es keine Gegenleistung gibt. Das heißt, jemand überlässt einer Gruppe Geld für die Durchführung eines Zeltlagers oder für die Gruppenstunden, ohne etwas dafür zu bekommen. Beim Sponsoring wird vertraglich eine Gegenleistung wie die Werbung für den*die Sponsor*in bei einer Veranstaltung vereinbart.
Für beides sind, wenn es sich um größere Geldbeträge handelt, schriftliche Vereinbarungen nötig. Bei Spenden fragen die Spendenden oft nach einer Spendenquittung.
Informationen zum Verfahren bekommen Verbandsgruppen in den Diözesanstellen ihres jeweiligen Verbands, alle anderen Gruppen können sich in der für sie zuständigen Jugendzentrale melden.
Infos zur Umsatzsteuer
Das Steuerrecht hat sich zum Januar 2023 geändert. Nun sind auch kirchliche Organisationen und gemeinnützige Vereine und Verbände generell umsatzsteuerpflichtig. Das betrifft auch verbandliche und nicht-verbandliche Jugendgruppen im BDKJ und im Bistum Speyer. Es gibt aber noch einmal eine Übergangsfrist, die es erlaubt, dass wir in Ruhe mit dem Thema umgehen.
Erstmal ist die Gesetzesänderung kein Grund zur Panik. In der Regel werdet ihr keine Steuern zahlen müssen. Es ist trotzdem wichtig, dass ihr das einmal prüft und generell wisst, worum es geht.
Allgemeine Informationen zum Thema findet ihr hier
Die KjG im Bistum Speyer hat eine Handreichung zur Umsatzsteuer im Juli 2023 erarbeitet, hier könnt ihr sie euch downloaden.
Eigenes Konto für Jugendgruppen
Kirchliche Jugendarbeit sollte soweit als möglich eigenständig sein von den Vorgaben Dritter. Dazu zählt auch die Führung eines eigenen Bankkontos.
Für alle verbandlichen Gruppen ist dies seit einigen Jahren auch aus rechtlichen Gründen Pflicht!
Wenn ihr ein eigenes Konto eröffnen wollt oder neu in einem Amt und jetzt mit der Kontoführung beauftragt seid, meldet euch gern in eurem Verbandsbüro oder der zuständigen KJZ. Dort sitzen Expert*innen, die euch bei allen nötigen Formularen und so weiter unterstützen können.
Für uns ist es hier an dieser Stelle nicht möglich, auf alle Möglichkeiten einzugehen, da es von zu vielen Faktoren abhängt, wie die Kontoeröffnung und -führung sich letztendlich gestaltet und es keine für alle Banken verbindliche Handhabung gibt. Bitte beachtet, dass einige Banken gemeinnützigen Verbänden und Vereinen besondere Konditionen zur Kontoführung gewähren und z. B. dann keine Kontoführungsgebühren anfallen. Es lohnt sich, sich bei mehreren Banken zu informieren.