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Messdiener*in sein in Zeiten von Corona ist keine leichte Aufgabe!

Deshalb erfährst Du hier alles rund um die Frage: Wie geht überhaupt Messdiener*in sein in dieser besonderen Zeit.

Du erfährst, was gerade im Gottesdienst erlaubt ist und auch, was Du und deine Mini-Gruppe in der Pfarrei machen könnt.

Bei Fragen meldet euch jederzeit an das Minireferat!

Die vorliegende Handreichung wurde an den aktuellen Stand der Dienstanweisungen für die rheinland-pfälzischen und saarländischen Pfarreien im Bistum Speyer angepasst und um Hinweise aus der Praxis ergänzt. Sie soll eine Hilfestellung sein, um den möglichen Einsatz von Messdiener*innen zu planen.

Für die Gruppe der Messdiener*innen ist der liturgische Dienst der identitätsstiftende Kern ihres Engagements. Daher soll dieser Dienst in allen Gottesdiensten wieder ermöglicht werden. Es scheint weiterhin sinnvoll, die Ausgestaltung der Dienste auf ihre Infektionsgefahr hin zu prüfen und gegebenfalls anzupassen. Dabei ist die Situation von Kirche zu Kirche unterschiedlich. Höchste Priorität hat aber die Gesundheit aller am Gottesdienst Beteiligten.

Die Handreichung wurde vom Referat für Ministrantenpastoral erstellt und orientiert sich an der Dienstanweisung Nr. 28 für die rheinland-pfälzischen Pfarreien im Bistum Speyer vom 7.12.2021 und an der Dienstanweisung Nr. 29 für die saarländischen Pfarreien im Bistum Speyer vom 7.12.2021.

Die offiziellen Dienstanweisungen findest Du hier: Bistum Speyer

ÄNDERUNGEN ZUR LETZTEN HANDREICHUNG WERDEN IN BLAU DARGESTELLT

Allgemeine Regelungen

  • Messdiener*innen, die Symptome einer Atemwegserkrankung oder Fieber aufweisen, müssen auf den Gottesdienst vor Ort verzichten.
  • Auch im Dienst ist auf Hust- und Niesetikette zu achten.
  •  Es ist zu gewährleisten, dass durchgängig der Abstand zwischen allen am Gottesdienst Teilnehmenden in alle Richtungen mindestens zwei Metern beträgt. Dies gilt auch für die Vorbereitung in der Sakristei. Die Messdiener*innen durchgehend tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung. (medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 gemeint.
  • Die Bestuhlung muss auch für die Messdiener*innen so gestaltet sein, dass der vorgeschriebene Abstand von 2 m gewahrt wird.
  • Die Messdiener*innen sollten möglichst ihr eigenes Gotteslob mitbringen.

Wer darf dienen?

  • Pro Gottesdienst sind sechs Messdiener*innen erlaubt. Bei Gottesdiensten im Freien ist diese Begrenzung aufgehoben. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass die Hygiene- und Schutzmaßnahmen problemlos eingehalten werden können.
  • Gottesdienste in geschlossenen Räumnen werden nur noch mit der 3G-Regel (Impfnachweis, Genesenennachweis oder Testnachweis) gefeiert.
  • Als Testnachweise gelten Tests, deren zugrunde liegende Testung maximal 24 Stunden zurückliegt mit der
    Maßgabe, dass es sich um eine der aufgeführten Testarten handelt:
    - Schnelltest, welcher durch geschultes Personal vorgenommen wurde (z.B. Testzentrum)
    - Selbsttest, der
    vor Ort unter Aufsicht stattfindet. Dieser Test berechtigt ausschließlich zuzur Teilnahme am Gottesdienst
    - PCR-Test
  • RLP: Die Testpflicht entfällt für Messdienende bis drei Monate nach ihrem 12. Lebensjahr und für geimpfte Personen, die einen Nachweis über eine Auffrischungsimpfung (Booster) nachweisen.
  • SAARLAND: Die Testpflicht entfällt für minderjährige Messdiener*innen, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzepts regelmäßig getestet werden.
  • Ein Mindestalter ist für die Messdienenden nicht festgelegt.
  • Bei der Einteilung der Messdiener*innen ist im besonderen Maße auf die Freiwilligkeit zu achten. Eine Abfrage an die Jugendlichen, wer in dieser besonderen Situation bereit ist zu ministrieren, ist angemessen. Dabei ist eine Rücksprache mit den Eltern empfehlenswert.            

Hygienestandards

  • Die Messdiener*innen müssen während des Gottesdienstes eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Die Messdiener*innen und alle an dem Gottesdienst beteiligten Personen halten einen Mindestabstand von 2 m.
  •  Auf die empfohlene Handhygiene ist besonders zu achten. Auch für die Messdiener*innen muss die Gelegenheit zur Handwäsche vor und nach dem Gottesdienst (Flüssigseife und Einmalhandtücher) gegeben sein. Auf Händeschütteln ist komplett (auch beim Friedensgruß) zu verzichten.
  • Von den Messdiener*innen genutzte liturgische Geräte (Schellen, Weihrauchfass etc.) sind nach dem Gottesdienst besonders sorgfältig zu reinigen.
  •  Im Gottesdienst wird jeder Gegenstand von nur je einer Person berührt und nicht gewechselt (Leuchter, Rauchfass und Schiffchen).
  • Vor dem je ersten Dienst in der Corona-Situation sind die Messdiener*innen ausführlich auf die geltenden Regeln hinzuweisen (Briefing).

Ausgestaltung des Dienstes

  • Die gewohnte Ausgestaltung des Messdiener*innendienstes ist der Situation anzupassen. Es dürfen mehrere Messdiener*innen an der liturgischen Gestaltung beteiligt werden.
  • Die Laufwege sollen möglichst kurz und so gelegt sein, dass ein Zusammentreffen verhindert wird. (Bsp. Evangelienprozession).

Einzug/Auszug:

  •  Der Vorsteher und die liturgischen Dienste ziehen in gebührendem Abstand ein.

Dienst des Buchträgers (Librifer)

  • Dieser Dienst ermöglicht dem Vorsteher die Offizialgebete in der Orantenhaltung (mit ausgebreiteten Händen) zu sprechen. Da hier aber, vor allem von jüngeren Messdiener*innen, kein sinnvoller Abstand gehalten werden kann, empfehlen wir auf diesen Dienst weiterhin zu verzichten.

Evangeliumsprozession / Dienst des Leuchterträgers (Zeroferar)

  • Das Tragen von Leuchtern zum Einzug ist gut möglich. Ggf. können die Leuchter auch die Evangelienprozession begleiten. Dabei ist auf den Mindestabstand von 2 m und ein Stehen außerhalb der Sprechrichtung des Priesters/ des Diakons zu achten.

Gabenbereitung

  • Die Messdiener*innen desinfizieren sich vor der Gabenbereitung die Hände. Mit Mund-Nasen-Bedeckung werden Hostienschale und Kelch zum Altar gebracht. Der Priester oder der Diakon trägt dabei auch eine Mund-Nasen-Bedeckung. Wein und Wasser sollten auf dem vorgesehenen Tablett angereicht werden.
  • Die Händewaschung (Lavabo) des Priesters kann ebenfalls durchgeführt werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass das Tuch nach der Benutzung durch den Priester so zurückgetragen wird, dass die benutzten Flächen nicht berührt werden.
  • Die Kollekte wird nicht während des Gottesdienstes eingesammelt. Zu diesem Zeitpunkt können die Körbe an die Ausgänge gebracht werden.

Eucharistisches Hochgebet

  • Beim Hinzutreten zum Altar zu Beginn des eucharistischen Hochgebetes ist auf den Mindestabstand zu achten.
  • Das Läuten bei der Wandlung muss in ausreichendem Abstand zum Altar und Priester erfolgen.

Kommunion

  • Zur Kommunion tragen die Messdiener*innen eine Mund-Nasen-Bedeckung.

Weitere Messdiener*innendienste: Kreuzträger und Weihrauch & Schiffchenträger (Crucifer, Thurifer & Navicular)

  • Der Weihrauchdienst ist möglich. Hierbei ist besonders auf den Mindestabstand und kurze Wege zu achten.
  •  Kreuz- und Leuchterträger*innen können in gebührenden Abstand in der üblichen Form nebeneinander einziehen. Ein Einzug in Gänsemarschform ist zu bevorzugen.

 

Du kannst Dich vor Ort nicht treffen und Du möchtest aber unbedingt mit den Messdiener*innen Deiner Pfarrei in Kontakt bleiben. Dann schau' Dir mal unsere Online-Ideensammlung an:

Online-Ideensammlung als PDF von der KJZ Vorderpfalz

Online-Warmups: https://www.workshop-spiele.de/category/online-warm-ups/

Bestimme wer als Nächster ist: https://tools-unite.com/tools/random-picker-wheel

Montagsmaler

Online Bingo

Stadt Land Fluss

Drehscheibe

Puzzle

Online Würfel

Jeopardy Online

Plattform für Ratespiele

MyQuiz

Doozy

Kahoot (eigenes Quiz erstellen)

Brettspiele online:

Spiele des Jahres

Boardgame Arena

Werwolf online

Zug um Zug online

Siedler von Catan online

Zauberwürfel online

Digitale Schnitzeljagd mit der Actionbound App (für private Zwecke kostenlos, ansonsten ist eine Lizenz notwendig)

Stille Post

Schach

Codenames

Escaperooms

Schiffe versenken

Uno

Bingo 2

Jump 'n' Run

 

Quelle: https://butterflying-akademie.de/online-ice-breaker-energizer-zum-ausprobieren/

 

 

 

 

Durchführung von Gruppenstunden, Veranstaltungen und Freizeiten

  • Für Rheinland-Pfalz: Treffen von Kindern und Jugendlichen können in festen Gruppen mit maximal 12 Personen als Präsenzveranstaltung stattfinden. Es gilt die Maskenpflicht sowie alle Regelungen des Hygienekonzeptes für Einrichtungen und Angebote der Kinder-und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in Rheinland-Pfalz. In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellwert von 165 übersteigt, sind Treffen in Gruppen nicht mehr zulässig.

           Gruppenfreizeiten/Jugendfreizeiten mit Übernachtungen sind wieder möglich. Für die Durchführung solcher Angebote ist folgendes zwingend zu beachten:

    •  Schnell-und Selbsttests: Bei mehrtägigen Freizeiten/Maßnahmen muss vor Beginn ein negativer Corona-Test vorgelegt sowie an jedem 2.Tag ein Corona-Test für alle Teilnehmer*innen und Betreuer*innen vorgenommen werden. Vollständig geimpfte und genesene Personen sind hierbei ausgenommen.
    • Freizeiten mit Übernachtungen sind in festen Gruppen von max. 75 Personen inklusive Betreuungspersonal möglich.
    • Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist eine Durchmischung mit Kindern und Jugendlichen anderer Gruppen in einem Beherbergungsbetrieb zu vermeiden.
    • Bei Maßnahmen, die in festen Gruppen mit bis zu 75 Personen inklusive Betreuungspersonal stattfinden, kann unter Beachtung des Hygienekonzeptes von der Maskenpflicht und dem Abstandsgebot abgesehen werden. Dies gilt auch für mehrtägige Veranstaltungen in festen betreuten Gruppen wie z. B. Jugendfreizeiten, Ferienbetreuungsmaßnahmen, Wochenendfreizeiten und für die Schulung von Ehrenamtlichen.
    • Bei allen Freizeitmaßnahmen mit Übernachtungen sind die Hygienepläne mit dem Beherbergungsbetrieb abzustimmen. Es wird auch hier auf die folgenden aktuellen Hygienekonzepte verwiesen, dessen Regelungen einzuhalten sind. https://mffki.rlp.de/fileadmin/MFFJIV/Corona-Uebersichtsseite_MFFJIV/24.CoBeVo_Hygienekonzept_Jugendarbeit_Jugendsozialarbeit_02_07_2021.pdf und https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/14_05_Hygienekonzept_ausserschulische_Bildungsmassnahmen.pdf
    • Außerdem wird darauf hingewiesen, dass auch bei Freizeiten in Deutschland die jeweils aktuell gültigen Corona-Rechtsverordnungen des Bundeslandes zu beachten sind, in denen die Freizeitmaßnahme stattfindet. Wir empfehlen dringend, keine Freizeiten in Länder durchzuführen, die vom RKI als Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet eingestuft sind. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
  • Für Saarland: Treffen von Kinder-und Jugendgruppen sind als Präsenzveranstaltung in festen Gruppen mit maximal 50 Personen zuzüglich des Betreuungspersonals möglich. Es sind alle geltenden Hygiene-und Abstandsregeln einzuhalten. Der Betrieb von Einrichtungen der sozial-und Jugendeinrichtungen sowie vergleichbare Einrichtungen und Angebote ist gestattet. Es gelten entsprechend die spezifischen Anforderungen der Sozial- und Jugendhilfe. Jugendarbeit ist demnach unter bestimmten Voraussetzungen (Infektionsschutz-Hygienekonzept, Abstandsregeln, Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, Kontaktnachverfolgbarkeit, usw.) möglich.

           Freizeitmaßnahmen (Jugendfreizeiten mit Übernachtung). Die Durchführung von Freizeitmaßnahmen eintägig oder mehrtägig auch mit Übernachtungen für Kinder und Jugendliche ist in festen Gruppen mit bis zu 50 Personen zuzüglich des Betreuungspersonals erlaubt. Dabei müssen die Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts sowie in Anlehnung an die Verordnung zu Hygienerahmenkonzepten auf der Grundlage dieser Verordnung eingehalten werden. Im Übrigen gelten die Regelungen für Beherbergungsbetriebe entsprechend. Die Teilnehmenden müssen bei Anreise den Nachweis eines negativen SARS-CoV-2-Tests führen. Bei mehrtägigen Aufenthalten ist der Testnachweis alle 48 Stunden erneut zu führen

Für in der Jugendarbeit regelmäßig ehrenamtlich tätige, ist es nun möglich eine Impfberechtigung zu bekommen. Dazu zählen auch auch Ministrant*innenleitungen.

Weitere Informationen und Formulare gibt es hier:

Impfberechtigung für in der Kinder- und Jugendarbeit Tätige

Für die Gruppe der Ministrant*innen ist der liturgische Dienst der identitätsstiftende Kern ihres Engagements. Trotz der Pandemie und der Corona-Vorschriften möchten wir unsere Ministrant*innen zum Dienen ermutigen und damit auch ein stückweit „Normalität“ vermitteln. Das gilt für die Kinder, die schon Ministrant*innen sind und auch für die, die sich überlegen, Ministrant*in zu werden. Hierzu wurde die Aktion #minigeradejetzt in den südwestdeutschen Diözesen entwickelt. Mit Vorlagen für Elternbriefe, eine Social-Media-Kampagne und einen Corona konformen Einführungsgottesdienst soll die Aufmerksamkeit auf diese wichtige Aufgabe gelenkt werden und für den Ministrant*innendienst geworben werden.

1. Elternbrief

Für die Gruppe der Messdiener*innen ist der liturgische Dienst der identitätsstiftende Kern ihres Engagements. Daher sollte dieser Dienst in den gegebenen Rahmenbedingungen ermöglicht werden. Höchste Priorität hat aber die Gesundheit aller am Gottesdienst Beteiligten. Dies sollen auch die Eltern der Ministrant*innen wissen und mittragen. Dazu dient dieser Entwurf eines Elternbriefes. Dieser kann gerne nach Bedarf angepasst, um eure Kontaktdaten/Ansprechpartner*innen ergänzen und auf euer Briefpapier gesetzt werden.

2. Einführungsgottesdienst für neue Minis - Praktische Ideen

Auch in der „derzeitigen Situation“ möchten wir euch vor Ort dazu ermutigen, neue Minis aufzunehmen. Es ist nicht einfach, aber trotzdem möglich!

Es müssen allerdings bei Einführungsgottesdiensten die aktuellen Vorgaben hinsichtlich der Feier von Gottesdiensten beachtet werden. Dies gilt auch für eine erforderliche Probe vor dem Einführungsgottesdienst.

Schön ist es, wenn sowohl „alte“ als auch „neue“ Minis beim Einführungsgottesdienst dabei sind. Da der Altarraum aber nur für eine gewisse Anzahl von Minis genutzt werden kann, können sich weitere Minis in die Kirchenbänke setzen.   

Falls es vor Ort eigene „Rituale“ hinsichtlich der Aufnahme von neuen Minis gibt, diese bitte prüfen, ob sie derzeit im Gottesdienst möglich sind.

Hier haben wir eine Corona konforme Variante für die Einführung neuer Minis!

3. Socia-Media Kampagne #minigeradejetzt

Neben dem Entwurf für einen Elternbrief und den Bausteinen für einen Einführungsgottesdienst möchten wir euch noch eine weitere Möglichkeit zur Bewerbung des Ministrantendienstes anbieten: Die Social-Media-Kampagne #minigeradejetzt.

Im Begleitschreiben ist die Nutzung der Bildmotive erläutert. 

Ihr könnt alle Bildmotive der Kampagne herunterladen oder die einzelnen Ordner für den Feed und die Stories ohneeuchihrseidsicher und DANKE.